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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 1 C 11257/98   

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https://dejure.org/2000,26764
OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 1 C 11257/98 (https://dejure.org/2000,26764)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2000 - 1 C 11257/98 (https://dejure.org/2000,26764)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 1 C 11257/98 (https://dejure.org/2000,26764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeindesatzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches eines Technologieparks ist aufgrund einer nur unzureichenden Deckung des Bedarfs an Arbeitsstätten nichtig; Zulässigkeit einer Gemeindesatzung über die förmliche Festlegung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 643
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2000 - 1 C 11257/98
    Die streitgegenständliche Satzung findet nämlich keine Grundlage in§ 165 Abs. 3 BauGB, weil das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Technologiepark Gxxx-xxx" zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten nicht in dem Sinne erfordert, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 1998 (4 CN 5.97, BayVBl 1999, 51 ff.) die Norm verstanden wissen will.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr in seinem Urteil vom 3. Juli 1998 (4 CN 5.97, BayVBl 1999, 51 ff. ) im Einzelnen einen Prüfungskatalog entwickelt, anhand dessen die Prognose der jeweils planenden Gemeinde, es bestehe ein solcher erhöhter Bedarf, überprüft werden kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2001 - 1 C 11380/00
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht und auch der erkennende Senat - (vgl. Urteil vom 24. Februar 2000 - 1 C 11257/98.OVG) entschieden haben, dass im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme jedenfalls nicht das Schwergewicht auf eine angebotsorientierte Planung gelegt werden darf;.
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